Auswirkungen der DIN EN 16005 auf die Sicherheitssensorik
Mit der Einführung der neuen europäischen Norm im April dieses Jahres gelten neue Sicherheitsstandards für Automatiktüren. Alle neu installierten automatischen Türen müssen seither der DIN EN 16005 entsprechen. Die Neuregelung hat auf Länder, die bislang DIN 18650 konform waren nur geringen Einfluss, da die Anforderungen nahezu vergleichbar sind. Im Bereich der Sensorik haben sich jedoch zusätzliche Aspekte ergeben, die für die Gestaltung und die Prüfung von automatischen Türen relevant sind.
Die richtige Wahl der Überwachungssysteme
So ist zum Beispiel festgelegt, dass alle „sicherheitsrelevanten Teile des Steuerungssystems“ EN ISO 13849-1 Performance Level „c“ entsprechen müssen (s. DIN EN 16005, Kapitel 4.4.1, Abschnitt 1). Dabei bleibt es den Herstellern von Türsystemen überlassen durch welche Überwachungssysteme sie diese Norm erfüllen. Für bewegungslos wirkende oder druckempfindliche Schutzeinrichtungen werden in der Regel überwachte Sensoren eingesetzt.
- EN16005 Fokus auf Anforderungen an die Sensorik (BEA sa) (PDF, 884 KB)
Anforderungen an Türen in Flucht- und Rettungswegen
Zusätzlich müssen automatische Türsysteme die gleichzeitig als Flucht- und Rettungswege dienen durch einen ausfallsicheren Öffnungsimpulsgeber abgesichert sein, der dem Performance Level „d“ entspricht (vgl. DIN EN 16005, Kapitel 4.4.1, Abschnitt 2). Dieser soll dafür sorgen, dass sich die automatische Schiebetür innerhalb von 3 Sekunden nach der Auslösung oder spätestens nach 5 Sekunden bei einem Ausfall der Stromversorgung auf 80 Prozent geöffnet hat. Zudem muss jeder elektrische Fehler, der den normalen Betrieb der Tür verhindert entweder automatisch oder nach Auslösung der Tür innerhalb von 15 Sekunden identifiziert werden. Das System sorgt dann zuverlässig dafür, dass sich die Tür automatisch öffnet und geöffnet bleibt.
Mehr Sicherheit für Schiebetüren
Ein Fokus der Neuregelung liegt darauf, den Schutz älterer oder behinderter Menschen oder kleiner Kinder zu verstärken. Bei Gebäuden, die überwiegend von diesem Personenkreis frequentiert werden, muss jeder Kontakt zwischen Nutzer und Tür ausgeschlossen sein. Dies lässt sich erreichen, indem alle Gefahrenstellen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern über der Fußbodenoberkante mit technischen Schutzmaßnahmen versehen werden. Für Schiebetüren gilt dies vor allem für die Schließkanten und die Verfahrwege. Umsetzen lässt sich diese Anforderung unter anderem durch den Einsatz von Anwesenheitssensoren, die beim Öffnen und Schließen der Tür die sicherheitsrelevanten Bereiche überwachen.
Schutzeinrichtungen für Drehflügeltüren
Die Anforderungen an Drehflügeltüren sind in Kapitel 4.6.3.2 und 4.6.3.3 der DIN EN 16005 festgelegt. Abhängig vom Einsatzgebiet und der Benutzergruppe müssen Öffnungs- und Schließbewegungen der Tür und die dadurch entstehenden Gefahrenquellen durch Schutzeinrichtungen abgesichert werden. Ist in einem Fall die Überwachung der Hauptschließkanten ausreichend, muss unter bestimmten Bedingungen der gesamte Türbereich abgesichert werden. Anhang G definiert den zu überwachenden Bereich und legt die geforderten Geschwindigkeitseinstellungen für die Türbewegungen fest.
In einer Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Anforderungen gegenübergestellt:
- Gegenüberstellung DIN 18650 + DIN EN 16005 (PDF, 364 KB)
- Infohotline: Ralf Gierkes (06071) 9817-47
Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die darin enthaltenen Informationen haben keine rechtliche Relevanz. Den vollständigen Text der DIN EN 16005 können Sie sich kostenpflichtig beispielsweise unter shop.bsigroup.com oder www.beuth.de herunterladen.